Allgemeines
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen aufgrund der nachstehenden
Bedingungen. Sie gelten, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden, für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Einkaufsbedingungen
des Bestellers sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir dies ausdrücklich
schriftlich bestätigen. Eine solche Bestätigung gilt nur für die
jeweilige Bestellung, nicht aber für die Gesamtdauer der Geschäftsverbindung
mit dem Besteller.
Sämtliche vertragliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Unwirksamkeit
einzelner Bedingungen bleiben die übrigen Geschäftsbedingungen wirksam.
Lieferung und Montage
Für jeden Liefervertrag ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung
oder Rechnung maßgebend.
Die Firma Kausch GmbH & Co. KG bietet Komplettlösungen an und ist bezüglich
der Einhaltung von gegebenen Lieferzusagen von eigenen Lieferanten abhängig.
Aus diesem Grund gelten Lieferzeiten nur als annähernd vereinbart. Die Lieferung
erfolgt ab Lager. Alle Gefahren gehen auf den Besteller über, wenn die Lieferung
das Lager verläßt oder dem Besteller zur Verfügung gestellt wird.
Die Montage umfaßt den Einbau der gelieferten Anlage einschließlich
der im Angebot und der Auftragsbestätigung enthaltenen Nebenarbeiten. Der Besteller
ist auf seine Kosten verpflichtet, etwa erforderliche technische Hilfe zu leisten.
Es obliegt dem Besteller, die Firma Kausch GmbH & Co. KG in die Lage zu versetzen,
unmittelbar nach Anlieferung mit der Montage beginnen und diese ohne Verzögerung
bis zur Beendigung durchführen zu können. Die von der Firma Kausch GmbH & Co. KG
erbrachten Leistungen sind vom Besteller abzunehmen. Die Abnahme erfolgt
unverzüglich, spätestens binnen 2 Tagen nach Anzeige der Beendigung der
Montage. Verzögert sich die Abnahme, ohne das Verschulden der Firma Kausch GmbH & Co. KG
oder ist keine Abnahme vorgesehen, so gilt die Leistung nach Ablauf von 4
Tagen seit Anzeige ihrer Beendigung als abgenommen.
Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die vereinbarten Preise. Liegt der Liefertermin später als
4 Monate nach Vertragsabschluss, so ist eine Preiserhöhung möglich, wenn
in diesem Zeitraum erhebliche Änderungen in bestimmten Kostenfaktoren eingetreten
sind. Die Firma Kausch GmbH & Co. KG wird den Besteller hierüber unterrichten.
Die Preise verstehen sich ab Lager ausschließlich Verpackung. Die Transportkosten
gehen zu Lasten des Bestellers. Die Preise sind innerhalb der schriftlich vereinbarten
Zahlungsfrist, gerechnet ab dem Rechnungsdatum netto zahlbar. Bei Zielüberschreitung
werden bankübliche Verzugszinsen berechnet. Bei Zahlungsschwierigkeiten des
Bestellers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen
nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme auszuführen, alle offenstehenden –
auch gestundete Rechnungsbeträge – fällig zu stellen und Barzahlungen
zu verlangen.
Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Besteller gegen Ansprüche
an uns ist ausgeschlossen.
Warenrückgabe
Die Zurücknahme ordnungsgemäß gelieferter Ware kann nur mit
unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erfolgen. Für ordnungsgemäß
mit unserem Einverständnis zurückgesandte Ware, bringen wir bei Gutschriftserteilung
10% des Nettorechnungsbetrages für Verwaltungskosten, Prüfung und Neuverpackung
in Abzug. Bei einem Warenwert von unter 25 € erfolgt keine Gutschrift. Für
beschädigte Ware wird ein entsprechender Betrag für Instandsetzung berechnet.
Sonderanfertigungen sind von einer Rücknahmemöglichkeit ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt
Die von der Firma Kausch GmbH & Co. KG gelieferten und eingebauten Teile bleiben
bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Firma Kausch GmbH & Co. KG. Der Besteller
erklärt sich bereits jetzt damit einverstanden, daß im Falle des Zahlungsverzuges
und der rechtskräftigen Feststellung der Forderung, die Firma Kausch GmbH & Co. KG unbeschadet
der Vorschriften des §§ 946, 93 BGB berechtigt ist,
die eingebauten Teile wieder auszubauen, zu verwerten und aus dem erzielten Restwert
dem Besteller Gutschrift zu erteilen. Schäden, die während des Betriebes
durch den Besteller entstehen und daraus resultierende Mindererlöse gehen zu
Lasten des Bestellers.
Gewährleistung
Die Firma Kausch GmbH & Co. KG gewährt auf die von ihr erbrachten Leistungen
eine Gewährleistung von 2 Jahren. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit
dem Datum der Lieferung bzw. Einbau beim Besteller, spätestens bei Abnahme.
Soweit bei eingebauten Teilen der jeweilige Hersteller eine weitergehende Garantie
gibt, wird die Firma Kausch GmbH & Co. KG diese im Falle des Gewährleistungsfalles
an den Besteller weitergeben.
Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so
verbleibt der Firma Kausch GmbH & Co. KG das Recht der Nachbesserung.
Dem Besteller obliegt es, einen Mangel der Leistungen der Firma Kausch GmbH & Co. KG
unverzüglich, spätestens binnen 8 Tagen nach Auftreten des Mangels anzuzeigen.
Teilnahme an der Verbraucherschlichtung
Die Firma Kausch GmbH & Co. KG beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle der
Handwerkskammer Düsseldorf
Georg-Schulhoff-Platz 1
40221 Düsseldorf (Bilk)
Telefon: 0211 8795-0
Telefax: 0211 8795-110
Webseite: https://www.hwk-duesseldorf.de/
verhandelt werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle, sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Verpflichtungen und Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht Velbert.
Kausch GmbH & Co. KG
Am Rosenhügel 33−35
42553 Velbert-Neviges
– Stand Januar 2004